Wiener Straße 95
A-2325 Himberg bei Wien

Telefon: +43-(0)2235-875 56
Telefax: +43-(0)2235-875 57
E-Mail:   aib@industriefussboden.at

 
 
 
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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
 
     
 
  1.   Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
       
  2.   Materiallieferung: Alle Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro (€). Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Materialpreise. Gegengezeichnete Lieferscheine, Regiescheine und Aufmassblätter gelten als anerkannt, Vermerke wie z.B. „Mit Vorbehalt“ sind nicht rechtskräftig.
       
  3.  

Vor Beginn der Verlegarbeiten muss eine firmenmäßig unterfertigte Auftragsbestätigung bzw. Bestellung bei uns einlangen. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Bestellungen ab 100 kg (Spachtelmassen ab 250 kg) erfolgt die Lieferung frachtfrei bis zum Bestimmungsbahnhof. Maßgebend für die Berechnung sind die in der Fabrik bei der Abfüllung festgestellten Gewichte. Bei Einweggebinden erfolgt Brutto- für Netto-Lieferung. Mehrkosten durch andere Versandwünsche des Käufers gehen zu dessen Lasten. Bei Beschichtungen oder Versiegelungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, Quadrat- oder Laufmeter laut Aufmass. Höhere Gewalt oder dieser gleichzustellende Umstände berechtigen uns die Lieferung zu verzögern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen.

       
  4.   Unvorhersehbare Vorarbeiten können nur in Regie nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand durchgeführt werden (Regiestunden laut Angebot und Material und Rohstoffaufschlag). Für Nachtstunden (20:00 – 05:00 Uhr) und an Sonn-/Feiertagen werden 40% Zuschlag auf die jeweiligen Arbeitsanteile berechnet. Nicht durch uns verursachte Stehzeiten werden laut Regiestundensatz verrechnet.
     
  5.   Besteht der Auftraggeber auf einen bestimmten Fertigstellungstermin bzw. ist die Nichteinhaltung dieses Fertigstellungstermins mit Kosten unsererseits (Pönale, etc.) verbunden, so können unvorhergesehene Zusatzleistungen, die erst nach Arbeitsbeginn festgestellt werden, auch ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand (Regiestunden laut Angebot und Material- und Rohstoffaufschlag).
     
  6.   Bei Verkäufen nach Muster wird lediglich eine fachgemäße Probe gewährleistet. Gebrauchsanweisungen und technische Beratung werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben. Eine Haftung des Verkäufers kann hieraus nicht hergestellt werden. Die Haftung über die Qualität übernimmt der Materialhersteller.
       
  7.  

Bei der Durchführung von Verlegearbeiten gewährleisten wir eine sorgfältige Ausführung mit hochwertigen Reaktionskunststoffen. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch eine fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperrschicht im Unterboden entstehen. Es wird auch keine Haftung dafür übernommen, falls der Untergrund nicht den vorgesehenen Anforderungen in mechanischer und chemischer Hinsicht standhält, es sei denn, dass diese Eignung von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

       
  8.   Sollten trotz sorgfältiger Kontrolle unserer Materialien und trotz sorgfältiger Arbeit aus irgendwelchen Gründen Fehlverlegungen entstehen, übernehmen wir die kostenlose, frachtfreie Nachlieferung des Materials, das für die beanstandete Fläche benötigt wird. Haben wir selbst die Arbeiten ausgeführt, übernehmen wir die kostenlose Nachbesserung.
       
  9.   Falls wir nicht in der Lage sind, innerhalb einer angemessenen Frist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorzunehmen, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung für die Waren bzw. die Ausführung der Arbeiten nach Maßgabe der Fläche, die schadhaft ist. Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere Folgeschäden und Schadensersatzansprüche – werden ausgeschlossen.
       
  10.   Unsere Materialien sind außerordentlich verschleißfest. Wir gewährleisten die Verschleißfestigkeit im Rahmen der in den Merkblättern angegebenen Werte und aufgrund von angelegten Testflächen, die vor Auftragsvergabe vom Auftraggeber überprüft werden können.
       
  11.   Die chemische Beständigkeit wird entsprechend den in den Merkblättern angeführten Substanzen bei kurzzeitiger Einwirkung gewährleistet. Materialbedingte Farbänderungen bei Chemikalien- und UV-Licht-Einfluß sind möglich. Bei dauernder Einwirkung von Chemikalien gelten die Regeln des Säurebaus, die einen besonderen Aufwand erfordern. Eine Gewährleistung in diesem Sinn wird nur übernommen, wenn dies in unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
       
  12.   Im übrigen gelten die ÖNORMEN B2110 und A2060.
       
  13.  

Beanstandungen bezüglich Farbe und Optik (Rauigkeit, Ebenflächigkeit usw.) können nur innerhalb von drei Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten (auch bei Teilabschnitten) erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die jeweilige Fläche als übernommen (ebenso wenn die Fläche durch Benutzung / Inbetriebnahme übernommen wird).

       
  14.   Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% verrechnet.
       
  15.  

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter, wie z.B. Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.

       
  16.   Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien, wobei auch bei Lieferung ins Ausland stets österreichisches Recht anzuwenden ist.
 
 
 
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