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1. |
Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. |
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2. |
Alle Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR). Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. |
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3. |
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Bestellungen ab 100 kg (Spachtelmassen ab 250 kg) erfolgt die Lieferung frachtfrei Bestimmungsbahnhof. Maßgebend für die Berechnung sind die in der Fabrik bei der Abfüllung festgestellten Gewichte. Bei Einweggebinden erfolgt brutto für netto Lieferung. Mehrkosten durch andere Versandwünsche des Käufers gehen zu dessen Lasten. Bei Beschichtungen oder Versiegelungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, Quadrat- oder Laufmeter laut Aufmaß. Höhere Gewalt oder dieser gleichzustellende Umstände berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. |
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4. |
Bei Verkäufen nach Muster wird lediglich eine fachgemäße Probe gewährleistet. Gebrauchsanweisungen und technische Beratung werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben. Eine Haftung des Verkäufers kann hieraus nicht hergeleitet werden. |
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5. |
| (a) |
Bei der Durchführung von Verlegearbeiten gewährleisten wir eine sorgfältige Ausführung mit hochwertigen Reaktionskunststoffen. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch eine fehlende oder mangelhafte Feuchtigkeitssperrschichte im Unterboden entstehen. Es wird auch keine Haftung dafür übernommen, falls der Untergrund nicht den vorgesehenen Anforderungen in mechanischer und chemischer Hinsicht standhält, es sei denn, dass diese Eignung von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wird. |
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| (b) |
Sollte trotz sorgfältiger Kontrolle unsrer Materialien und trotz sorgfältiger Arbeit aus irgendwelchen Gründen Fehlverlegungen entstehen, übernehmen wir die kostenlose, frachtfreie Nachlieferung des Materials, das für die beanstandede Fläche benötigt wird. Haben wir selbst die Arbeteiten ausgeführt, übernehmen wir die kostenlose Nachbesserung. |
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| (c) |
Falls wir nicht in der Lage sind, innerhalb angemessener Frist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorzunehmen, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises für die Waren bzw. die Ausführung der Arbeiten nach Maßgabe der Fläche, die schadhaft ist. Darüber hinaus gehende Ansprüche – insbesondere Folgeschäden und Schadenersatzansprüche – werden ausgeschlossen. |
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| (d) |
Unsere Materialien sind außerordentlich verschleißfest. Wir gewährleisten die Verschleißfestigkeit im Rahmen der in den Merkblättern angegebenenWerte und aufgrund von angelegten Festflächen, die vor Auftragsvergabe vom Auftraggeber überprüft werden können. |
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| (e) |
Die chemische Beständigkeit wird entsprechend den in den Merkblättern angeführten Substanzen bei kurzzeitiger Einwirkung gewährleistet. Materialbedingte Farbänderungen unter Chemikalien- und UV-Lichteinfluß sind möglich. Bei dauernder Einwirkung aggressiver Chemikalien gelten die Regeln des Säurebaus, die einen besonderen Aufwand erfordern. Eine Gewährleistung in diesem Sinn wird nur übernommen, wenn dies in unserem Angebot bzw. Autragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde. |
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| (f) |
Im übrigen gelten die ÖNORMEN B2110 und A2060. |
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6. |
Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang derWare geltend gemacht werden. Wir haben das Recht, gegen Rücknahme Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zurück zu erstatten. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
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7. |
Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt, bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von jeweils 2% über dem durchschnittlichen Kreditzinssatz verrechnet. |
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8. |
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter wie z.B. Pfändungen unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. |
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9. |
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien, wobei auch bei Lieferung ins Ausland stets österreichisches Recht anzuwenden ist. |